Arbeitsrecht

Klarheit schaffen, Rechte sichern.

Ihre Ansprechpartner

Ob Sie angestellt sind oder ein Unternehmen führen

Das Arbeitsrecht betrifft uns alle.

Konflikte am Arbeitsplatz entstehen oft schneller, als man denkt. Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte zu kennen – und durchzusetzen.

Wir von Karl & Partner vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Individuell oder kollektiv – wir sind für Sie da

Das Arbeitsrecht lässt sich grob in zwei Bereiche unterteilen:

Im Individualarbeitsrecht geht es um das direkte Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – zum Beispiel bei Kündigungen, Vertragsänderungen oder Streitigkeiten um Urlaub und Gehalt.

Das Kollektivarbeitsrecht betrifft hingegen die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften – hier stehen Mitbestimmungsrechte, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen im Fokus.

Typische Fälle aus der Praxis – wir helfen weiter bei:

  • Kündigung oder Kündigungsschutzklage

  • Erstellung oder Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Streit um Abfindungen

  • Gehaltsrückstände oder unbezahlte Überstunden

  • Urlaubsansprüche und deren Ablehnung

  • Diskriminierung oder Benachteiligung im Job

  • Behinderung bei der Betriebsratsgründung

  • Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot

  • Änderungskündigungen und Vertragsanpassungen

Egal ob präventiv oder im Ernstfall – wir stehen an Ihrer Seite.

Anton Walter

Maximilian Glabasnia