Ob Sie angestellt sind oder ein Unternehmen führen
Das Arbeitsrecht betrifft uns alle.
Konflikte am Arbeitsplatz entstehen oft schneller, als man denkt. Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte zu kennen – und durchzusetzen.
Wir von Karl & Partner vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Individuell oder kollektiv – wir sind für Sie da
Das Arbeitsrecht lässt sich grob in zwei Bereiche unterteilen:
Im Individualarbeitsrecht geht es um das direkte Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – zum Beispiel bei Kündigungen, Vertragsänderungen oder Streitigkeiten um Urlaub und Gehalt.
Das Kollektivarbeitsrecht betrifft hingegen die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften – hier stehen Mitbestimmungsrechte, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen im Fokus.
Typische Fälle aus der Praxis – wir helfen weiter bei:
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Kündigung oder Kündigungsschutzklage
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Erstellung oder Prüfung von Arbeitsverträgen
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Streit um Abfindungen
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Gehaltsrückstände oder unbezahlte Überstunden
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Urlaubsansprüche und deren Ablehnung
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Diskriminierung oder Benachteiligung im Job
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Behinderung bei der Betriebsratsgründung
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Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot
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Änderungskündigungen und Vertragsanpassungen